A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |
- Gefundene Begriffe
- Obduktion
- Oberlandesgericht OLG
- Obliegenheit
- Oder-Konto
- Offenbarungseid
- Offene Handelsgesellschaft OHG
- Offene Kreditlinie
- Offene Schrift
- Öffentliche Beglaubigung
- Öffentliche Urkunde
- Öffentliche Zustellung
- Öffentlicher Glaube
- Öffentliches Recht
- Öffentliches Testament
- Ombudsmannverfahren
- Onlinebanking
- Option
- Ordentliche Testamente
- Ordnungen
- Ordnungsmäßige Verwaltung
- Ordre Public
- Organentnahme
- Ortsangabe
Öffentliches Testament
Hierunter versteht man ein notariell errichtetes Testament im Gegensatz zum eigenhändig errichteten bzw. privaten Testament. Ein öffentliches Testament kann auch in der Form errichtet werden, dass derjenige, der ein Testament errichtet, sein Testament dem Notar offen oder verschlossen übergibt. Dieses übergebene Testament braucht nicht von demjenigen, der das Testament errichtet hat, geschrieben zu sein. In Sonderfällen können nur öffentliche Testamente errichtet werden, wenn zum Beispiel der Erblasser minderjährig ist oder Geschriebenes nicht lesen kann.