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Vorweggenommene Erbfolge

Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge können durch einen sog. Übergabevertrag wesentliche Teile des Vermögens auf Abkömmlinge, andere Angehörige oder sonstige dem Übergeber nahe stehende Personen übertragen werden. Der nachfolgenden Generation soll so z. B. bereits zu Lebzeiten des Übergebers eine Existenzgründung ermöglicht oder erleichtert werden. 

Dies kann unter anderem durch Übergabe eines Hauses an ein Kind oder die Unterstützung durch Geld für den Hausbau bzw. die Eröffnung einer eigenen Firma geschehen.

Hierbei sind die Versorgungsinteressen des Übergebers ebenso zu berücksichtigen wie die Interessen der zunächst möglicherweise leer ausgehenden Geschwister. 

Ein solcher Vertrag wird dabei nicht wie üblich von der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung geprägt, sondern von den Familienbeziehungen der Beteiligten und den Absichten des Übergebers. 

Entsprechend vielfältig sind die Ausgestaltungsmöglichkeiten; die Gestaltungsprobleme ergeben sich aus den vorgegebenen unterschiedlichen Interessen der Beteiligten. 

Es muss ein ausgewogener Ausgleich zwischen den Sicherungsbedürfnissen des Übergebers und dessen Ehegatten ( z.B. durch Sicherung der Wohnung bzw. der Pflege oder durch die Erstellung von Veräußerungs- oder Belastungsverboten) und den notwendigen Verfügungsrechten des Übernehmers gefunden werden.

Auch sollten steuerliche Folgen berücksichtigt werden, insbesondere der 10-Jahres-Rhythmus der Steuerfreibeträge, den die Steuergesetze bieten, ausgenutzt werden. An Kinder können so z. B. alle 10 Jahre Werte in Höhe von 205.000 € steuerfrei übertragen werden. 

So kann erreicht werden , dass die Freibeträge beim Erbfall ggfls. noch einmal und daher optimal ausgeschöpft werden. 

Die Ausgleichung im Erbrecht

In diesem Video behandelt Stephan Konrad, Fachanwalt für Erbrecht in Bielefeld, das Thema "Die Ausgleichung im Erbrecht".

Steuerfreibeträge optimal nutzen

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Stephan Konrad - Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker

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