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Gefundene Begriffe

Zivilkammer

Eine Zivilkammer ist ein Spruchkörper eines Landgerichts, der für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, zuständig ist. Das Landgericht ist in der Regel zuständig, wenn die Parteien einen Streit über eine Rechtsfrage führen, deren Wert einen Betrag von EUR 5.000,00 übersteigt. Bei geringeren Streitwerten ist das Amtsgericht zuständig. Eine Zivilkammer ist in der Regel mit drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden besetzt. Heute wird die Entscheidung über einen Rechtsstreit aus prozessökonomischen Gründen aber zumeist von der Zivilkammer auf einen sog. Einzelrichter, einem Mitglied der Zivilkammer, zur alleinigen Entscheidung übertragen.
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