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Gefundene Begriffe

Pflichtteilsbeschränkung

Statt der Entziehung des Pflichtteils ist eine Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht gemäß § 2338 BGB möglich. Eine solche Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht ist beispielsweise möglich zugunsten eines suchtkranken Kindes. Hierbei wird der Pflichtteil zugewendet, jedoch Testamentsvollstreckung angeordnet. Der Testamentsvollstrecker verwendet das Geld zugunsten des Berechtigten, ohne dass dieser das Geld selbst ausgeben kann.
Ähnliche Konstruktionen sind möglich, damit eine Anrechnung des Pflichtteils auf Sozialleistungen für behinderte Kinder nicht erfolgt.

Damit eine Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht wirksam ist, sind einige Regeln zu berücksichtigen.

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